Erneute Verhaftungen im Münchner TKP/ML-Prozess
Drei Angeklagte im Münchner TKP/ML-Prozess sind im Gerichtssaal erneut verhaftet worden.
Am 15. April 2015 wurden insgesamt zehn Kommunist*innen
bei einer internationalen Operation festgenommen. Ihnen wird
vorgeworfen, das Auslandskomitee der TKP/ML gebildet zu haben. Angeklagt
sind sie nach dem deutschen Paragraphen 129b („Mitgliedschaft in einer
ausländischen terroristischen Vereinigung“).
Seit Juni 2016 wird gegen die Angeklagten vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Der Prozess gilt als einer der größten „Terrorismus“-Prozesse der vergangenen Jahrzehnte. Mittlerweile erhielten acht Gefangene aufgrund der langen Prozessdauer Haftverschonung mit der Auflage, weiterhin am Prozess teilzunehmen. Inhaftiert waren deshalb nur noch Deniz Pektaş und Müslüm Elma.
Gegen Ende des Sitzungstages am 25. Juli 2019 betraten Beamte der bayerischen Spezialeinheit USK den Saal. Nach einer kurzen Anhörung verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Dauster, dass auf Antrag des Generalbundesanwalts die am 19. Februar 2018 außer Vollzug gesetzten Haftbefehle von Dr. Banu Büyükavcı, Dr. Sinan Aydin und Sami Solmaz wieder in Vollzug zu setzen seien. Daraufhin wurden die drei Angeklagten sofort wieder in Untersuchungshaft genommen.
Erst in der nächsten Woche werden nähere Begründungen und Einschätzungen der Verteidigung erwartet, da die Kommunikation mit den Gefangenen durch Überwachung, Isolation und Trennscheiben massiv beeinträchtigt ist. Unter anderem wird den Angeklagten wohl die Teilnahme an einem Kongress in Griechenland vorgeworfen. Die Verteidigung weist darauf hin, dass dieses Konstrukt nicht belegt ist und sieht in diesem Vorgehen einen Versuch, den Druck auf die Angeklagten weiter zu erhöhen. Vor allem, dass von den Angeklagten bisher weder Geständnisse noch Reue noch Verrat zu bekommen waren, dürfte der Grund für ein härteres Vorgehen sein.
Seit Juni 2016 wird gegen die Angeklagten vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Der Prozess gilt als einer der größten „Terrorismus“-Prozesse der vergangenen Jahrzehnte. Mittlerweile erhielten acht Gefangene aufgrund der langen Prozessdauer Haftverschonung mit der Auflage, weiterhin am Prozess teilzunehmen. Inhaftiert waren deshalb nur noch Deniz Pektaş und Müslüm Elma.
Gegen Ende des Sitzungstages am 25. Juli 2019 betraten Beamte der bayerischen Spezialeinheit USK den Saal. Nach einer kurzen Anhörung verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Dauster, dass auf Antrag des Generalbundesanwalts die am 19. Februar 2018 außer Vollzug gesetzten Haftbefehle von Dr. Banu Büyükavcı, Dr. Sinan Aydin und Sami Solmaz wieder in Vollzug zu setzen seien. Daraufhin wurden die drei Angeklagten sofort wieder in Untersuchungshaft genommen.
Erst in der nächsten Woche werden nähere Begründungen und Einschätzungen der Verteidigung erwartet, da die Kommunikation mit den Gefangenen durch Überwachung, Isolation und Trennscheiben massiv beeinträchtigt ist. Unter anderem wird den Angeklagten wohl die Teilnahme an einem Kongress in Griechenland vorgeworfen. Die Verteidigung weist darauf hin, dass dieses Konstrukt nicht belegt ist und sieht in diesem Vorgehen einen Versuch, den Druck auf die Angeklagten weiter zu erhöhen. Vor allem, dass von den Angeklagten bisher weder Geständnisse noch Reue noch Verrat zu bekommen waren, dürfte der Grund für ein härteres Vorgehen sein.
Nessun commento:
Posta un commento